Humanität verbindet



Rede von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble anlässlich der Gedenkfeier „150 Jahre Schlacht von Solferino“

(Es gilt das gesprochene Wort.)

Ein tiefer Graben trennt die Menschen, die vom Krieg leben, von denen, die ihr Leben in den Dienst am Nächsten stellen. Dazu gibt es eine Anekdote aus dem 15. Jahrhundert.

Zwei Franziskaner begegnen in der Nähe von Castiglione Fiorentino einem bekannten Söldnerführer. Sie begrüßen ihn freundlich mit einem „Gott gebe euch Frieden, Monsigniore!“ Der Söldnerführer antwortet: „Gott nehme euch eure Almosen!“ und sagt weiter: „Wie könnt ihr glauben, etwas Gutes zu sagen, die ihr zu mir kommt und sprecht, Gott möge mich verhungern lassen. Wisst ihr denn nicht, dass ich vom Krieg lebe und der Frieden mich ruinieren würde? Und so wie ich vom Krieg lebe, so lebt ihr vom Almosen, sodass die Antwort, die ich euch gab, eurer Begrüßung durchaus entsprach.“

Der Graben zwischen Krieg und Humanität ist tief, aber nicht unüberwindbar. Es kommt vor, dass Befehlshaber im Krieg zu selbstlosen Helfern werden. Es gibt viele Geschichten von einfachen Soldaten, deren Mitmenschlichkeit nicht auf dem Schlachtfeld endet und sich auch auf Kriegsgegner erstreckt. Aber in vielen Konfliktregionen der Welt sind zivile Helfer die einzigen, die sich ernsthaft bemühen, das vorhandene Leid zu lindern.

Krieg schlägt Wunden, Humanität verbindet. Zum Helfer im Dienst der Humanität wurde der Schweizer Kaufmann Henri Dunant vor 150 Jahren. Wir haben es schon gehört: Auf dem Schlachtfeld von Solferino lagen mehrere Tausend tote Soldaten und 25.000 Verwundete. Die medizinische Versorgung war völlig ungenügend; in manchen Kriegen der damaligen Zeit starben mehr als die Hälfte der Verwundeten. Dunant leistete und organisierte Hilfe, so gut er konnte. Danach kehrte er in den Alltag zurück. Die Ereignisse ließen ihn aber nicht mehr los.

Dunant hielt seine Erlebnisse 1862 in seinem Buch „Erinnerung an Solferino“ fest. Sein Vorschlag, freiwillige Hilfsgesellschaften zu bilden, die Schutz und Versorgung Verwundeter und Kranker im Krieg gewährleisten, hat zur Gründung der Internationalen Rotkreuzbewegung geführt. Damit entstand eine der größten Hilfsorganisationen der Welt. Deswegen ist der Tag der Schlacht von Solferino ein besonderer Tag in der Geschichte der Humanität.

Die Schlacht von Solferino zeigt den Menschen in seiner Doppelnatur: zum Guten berufen, aber auch im Bösen verhaftet. Krieg, Hass und Zerstörung liegen in der menschlichen Natur und lassen sich nicht aus der Welt schaffen. Aber der Menschen hat auch seine guten Seiten: Nächstenliebe, Mitgefühl, Solidarität, Moralität, Güte – sie machen uns empathiefähig; sie lassen uns auf andere zugehen; sie nähren die Bereitschaft, Menschen in Not zu unterstützen.

Humanität entsteht aus einem Geist der Fairness und des gegenseitigen Respekts, der auch Schwächeren eine unveräußerliche Würde zugesteht, sie als gleichwertige Partner sieht, ihnen Schutz und Förderung zukommen lässt. Dahinter steht die Überzeugung, dass sich kein Mensch über einen anderen erheben soll; dass Menschen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Religion und Weltanschauung, gleiche Rechte haben; dass es kein minderwertiges oder unwertes Leben gibt. Diese Überzeugung prägt die Arbeit des Roten Kreuzes und sein humanitäres Engagement in der ganzen Welt.

Es ist aber auch wahr: Humanität ist manchmal nur ein zartes Pflänzchen und kann Gewalt nicht stoppen. Kriege zwischen Staaten bringen millionenfaches Leid über die Menschen. Wir Deutsche wissen davon als Täter und Opfer ein trauriges Lied zu singen. Terrorregime richten ihre Gewalt gegen die eigene Bevölkerung. Auch das lehrt uns unsere Geschichte.

Solche Entwicklungen sind in modernen Demokratien aber die Ausnahme. Unser demokratischer Rechtsstaat führt keine Angriffskriege; er schützt seine Bürger vor Gewalt durch Dritte; und er stellt Schranken auf, damit die Mächtigen ihre Macht nicht missbrauchen können. Um Kriege nachhaltig zu unterbinden, müssen wir unseren Teil der Verantwortung übernehmen und demokratische Prozesse und rechtsstaatliche Strukturen überall auf der Welt stärken.

International hat die Verrechtlichung zwischenstaatlicher Beziehungen viele Konflikte erst gar nicht eskalieren lassen. Das Recht stellt Regeln auf und überlässt ihre Durchsetzung nicht der Gewalt, sondern Gerichten und befugten Vollzugskräften. Auch die zunehmende globale Verflechtung unserer Volkswirtschaften trägt dazu bei, dass wir Differenzen friedlich austragen und dass wir bereit sind, Kompromisse einzugehen.

Trotzdem wird sich kriegerische Gewalt so schnell nicht aus der Welt schaffen lassen. Deshalb hat man im 19. Jahrhundert angefangen, der Gewalt im Krieg wenigstens rechtliche Grenzen zu setzen.

Der Anstoß ging wiederum von Henri Dunant und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes aus, das sich 1863 unter seinem Einfluss gegründet hat. Schon 1864 kam es zu einer diplomatischen Konferenz in Genf. Auf ihr haben 12 europäische Staaten die erste „Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“ unterzeichnet. Darin haben sie die Feldlazarette und ihr Personal als neutral und schützenswert anerkannt. Und sie haben sich geeinigt, verwundete oder erkrankte Soldaten ohne Unterschied der Nationalität aufzunehmen und zu pflegen. Das war ein revolutionärer Gedanke: Feindschaft endet, sobald ein Soldat verwundet und wehrlos am Boden liegt.

Dieses Abkommen war ein Durchbruch bei der Zivilisierung kriegerischer Gewalt. Noch bei den alten Griechen galten Besiegte als rechtlose Barbaren und waren der unbegrenzten Willkür des Siegers ausgesetzt. Bei den Römern verlor der Besiegte Leben, Besitz und Ehre. Behielt er das Leben, wurde er versklavt. Das änderte sich erst mit dem ritterlichen Kriegsethos im christlichen Mittelalter allmählich. Doch mit den Söldnerheeren nahmen Gewalt und Plünderung wieder zu. Im Dreißigjährigen Krieg verödeten ganze Landstriche infolge der nicht enden wollenden Gewalt.

Die Genfer Konvention setzte neue Maßstäbe im humanitären Völkerrecht. Es wurde ein Rechtsbewusstsein für humanes Handeln geschaffen, das heute weltweite Geltung hat. In den folgenden Jahrzehnten traten immer mehr Länder dem Abkommen bei; es wurde fortentwickelt und um Zusatzprotokolle angereichert, bis hin zum Verbot von Massenvernichtungswaffen. Zwischen Konvention und Realität besteht aber noch Handlungsbedarf. Dabei wurde der Schutzgedanke auch auf Kriegsgefangene und auf die Zivilbevölkerung ausgedehnt. Über die Einhaltung der Abkommen wacht heute wie damals das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Gravierende Verstöße können vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag geahndet werden.

Seit 60 Jahren sieht das humanitäre Völkerrecht vor, dass humanitäre Organisationen wie insbesondere das Internationale Komitee vom Roten Kreuz den Kriegsparteien ihre Dienste direkt anbieten können, um Not zu lindern. Das IKRK hat die Sisyphusarbeit des Helfens im Krieg beherzt angenommen. Es ist ein respektierter Anwalt der Opfer von Gewalt und staatlicher Willkür geworden, es ist der Neutralität streng verpflichtet, selbst um den manchmal bitteren Preis einer notwendigen Kooperation auch mit Kriegsverbrechern. Niemand wird den Mitarbeitern des IKRK unterstellen, dass es ihnen leicht fällt, manchmal im Wissen um Verbrechen schweigen zu müssen, um leise und unauffällig vor Ort helfen zu können.

Oft ist die humanitäre Not am größten, wenn die staatliche Ordnung zusammenbricht; wenn zentrale Institutionen des Gemeinwesens in einzelnen Regionen nicht mehr funktionieren – Soldaten, die sich dem Kriegsherren anschließen, der gerade am besten zahlt; eine Polizei, die nicht für Ordnung sorgt, sondern Angst und Schrecken verbreitet; oder eine korrupte Justiz oder noch schlimmer: Faustrecht und Selbstjustiz auf den Straßen; Krankenhäuser, die nicht einmal mehr eine notdürftige Grundversorgung gewährleisten können. All das sind Kennzeichen von „Failed States“ oder „Failing States„.

Da kann manchmal nur Hilfe von außen etwas bewirken, die mit der Förderung nachhaltig robuster Formen von Staatlichkeit beginnen muss. Eine große Herausforderung ist die zunehmende Gewalt, die von nicht-staatlichen Trägern ausgeht, häufig in einer Mischung von Soldaten- und Banditentum – marodierende Banden, paramilitärische Einheiten, zunehmend mit Kindersoldaten, selbsternannte Warlords, terroristische Vereinigungen: Sie bringen Staaten bis an den Rand ihrer Handlungsfähigkeit; sie befeuern regionale, religiöse und ethnische Konflikte. So mischt sich alles grausamen Bürgerkriegen.

Für Hilfeleistende ist die Arbeit in solchen Gebieten mit schwer kalkulierbaren Risiken für die eigene Sicherheit verbunden. Die neuen Formen asymmetrischer Kriegsführung führen wieder zu noch mehr Entzivilisierung und Radikalisierung des Krieges. Dazu gehört auch die zynische Taktik, Krankenhäuser als militärische Operationsbasis oder Krankenwagen als Waffentransporter zu missbrauchen. Wer neutraler Helfer ist und wer sich unter diesem Deckmantel nur Vorteile im Kampf verschaffen will, ist zunehmend schwieriger zu entscheiden. Wir fallen zum Teil hinter das zurück, was Realität war, als Dunant anfing.

Neutralität ist kein durchgehend verlässliches Schutzschild: Wer ein Gebiet dauerhaft destabilisieren will, für den werden Helfer, die zur Stabilisierung beitragen, indem sie Not lindern, zum Feind. Wir haben das nicht nur im Irak und in Afghanistan erleben müssen.

Auch bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen sind die Betroffenen auf Hilfe angewiesen. Laut des Weltkatastrophenberichtes 2009 des Roten Kreuzes starben allein im letzten Jahr eine Viertel Million Menschen an den Folgen schwerer Stürme, Erdbeben, Hungersnöte und anderer Katastrophen. Das schnelle Eingreifen des Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen hat unzähligen anderen Menschen das Leben gerettet. Prognosen lassen fürchten, dass die Zahl der Opfer eher zunehmen wird.

Im Inland und im Ausland ist das rote Kreuz herausragendes Symbol für Humanität, Solidarität und Nächstenliebe. Diese Leitgedanken haben die Gründung des Roten Kreuzes getragen und sie sind bis heute erfahrbar geblieben. Damit vermitteln sie auch Werte. Sie ermutigen und stärken andere durch Ihr Vorbild.

Ihre Hilfe ist gelebte Solidarität. Indem die Helferinnen und Helfer des DRK Verantwortung übernehmen und Dienst am Nächsten leisten, zeigen Sie, was Humanität im Großen wie im Kleinen bewirken kann. In einer Gesellschaft, in der Bindungen verloren zu gehen drohen und in der eigennütziges Streben nach Profit bisweilen jedes Maß zu verlieren droht, vermitteln sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Und so verbindet Humanität Menschen. Dafür möchte ich Ihnen im Namen der Bundesregierung und auch persönlich herzlich danken.

Aufgabe der Politik ist, das gesellschaftliche Zusammenleben so zu gestalten, dass die guten Seiten des Menschen sich frei entfalten können und die weniger guten Seiten so wenig Nahrung wie möglich finden. Der Staat kann Humanität nicht vorschreiben. Aber was er kann, ist einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert und die Würde jedes Einzelnen schützt. Dazu braucht es staatliche Institutionen wie Polizei und Justiz, die dem Recht zur Durchsetzung verhelfen.

Auf einer solchen Grundlage kann sich eine Kultur der Mitmenschlichkeit, der Fairness und des Respekts entfalten. Sie wird nicht aus staatlichen Quellen, sondern aus dem freiwilligen Engagement der Menschen gespeist. In einer freiheitlichen Demokratie sind die Bürger gefordert, sich an der Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens zu beteiligen.

Werte schaffen und weitergeben – das kann die Gesellschaft, nicht der Staat; ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln – das können Menschen, die Gefühle und Werte miteinander teilen; sich für andere einsetzen – das muss aus dem Verantwortungsgefühl des Einzelnen erwachsen.

In einer globalisierten Welt, die sich so rasant verändert und unser Gemeinwesen vor neue Herausforderungen stellt, ist bürgerschaftliches Engagement vielleicht noch wichtiger, weil mit den schnellen und grundlegenden Änderungen Unsicherheiten wachsen, Bindungen schwächer werden. Das könnte am Ende die demokratische Stabilität gefährden. Also brauchen wir Engagement für nachhaltige Freiheit.

In unserem Land entfaltet sich dieses Engagement in seiner ganzen Breite: in den Religionsgemeinschaften, im karitativen Bereich, in Sportvereinen, in der kommunalen Selbstverwaltung und an vielen anderen Stellen. Als Gemeinschaft sind wir gerade im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz auf freiwillige Helfer angewiesen.

Wir haben in Deutschland ein engmaschiges, leistungsfähiges, föderal ausgelegtes Hilfsnetz. Wir können im Notfall überall Hilfe leisten. Darum beneiden uns viele andere Länder. Das deutsche Hilfeleistungssystem wird neben den hauptberuflichen Kräften bei den Rettungsdiensten und Feuerwehren ganz wesentlich getragen durch das ehrenamtliche Engagement von 1,8 Millionen freiwilligen Helferinnen und Helfern, im Roten Kreuz und anderen Organisationen, wie zum Beispiel den Feuerwehren. Sie sind das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes in Deutschland und ein Schatz, der noch nicht genug gesehen wird.

Deshalb kann die Rolle des Deutschen Roten Kreuzes als Nationale Hilfsgesellschaft und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege nicht hoch genug geschätzt werden. Ohne Ihren Beitrag würden in Deutschland Gesundheitsfürsorge, soziale Dienste, Rettungsdienst und Katastrophenschutz nicht funktionieren.

Wir müssen die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Hilfe in einer Zeit, in der sich gewachsene Bindungen ein Stück weit auflösen, neu fördern, neu dazu aufrufen. Wir wollen die Leistungen der Ehrenamtlichen künftig noch stärker würdigen. Ich habe auch einen Förderpreis Bevölkerungs- und Katastrophenschutz initiiert. Er soll helfen, die Leistung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Öffentlichkeit noch bekannter zu machen und als Vorbild zu wirken.

Hochwasser, schwere Stürme, ein Chemieunfall, auch terroristische Anschläge sind Gefahren, gegen die wir gewappnet sein müssen. Mit der zunehmenden Technisierung bekommt der Schutz kritischer Infrastrukturen, zum Beispiel unserer Wasser- und Energieversorgung, eine noch viel größere Bedeutung. Ein 24-stündiger Stromausfall zum Beispiel hätte enorme Folgen.

Solche Situationen erfordern neue Fähigkeiten und ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Hilfsorganisationen. Seit 2002 ist eine Menge geschehen, um den Informationsfluss, die Strukturen der Kooperation und Koordination zu verbessern. Der Bund hat auch mehr Verantwortung übernommen, sogar außerhalb der Föderalismusreform.

Früher hat der Bund pauschal Ressourcen nur für den Verteidigungsfall vorgehalten. So ist seine Rolle in unserer föderalen Ordnung definiert. Nach dem Ende des Kalten Krieges haben wir das angepasst. Die Gefahr des klassischen Verteidigungsfalls ist gegenwärtig zum Glück eher gering. Deshalb haben wir unser Schutzsystem auf aktuelle Bedrohungs- und Gefahrenlagen ausgerichtet. Der Bund konzentriert sich im ergänzenden Katastrophenschutz auf Spezialfähigkeiten zur Abwehr besonderer Risiken, zum Beispiel den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, oder auf ABC-Lagen. Wir haben vor zwei Jahren eine Pandemie geübt. Das hilft uns jetzt. Und der Bund unterstützt die Länder weiterhin ergänzend.

In Anwendung der humanitären Grundsätze hat Deutschland bereits vor 50 Jahren ein Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung geschaffen. Das haben wir vor einigen Wochen einvernehmlich mit den Ländern ergänzt: Das „Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes“ sieht vor, dass der Bund künftig koordinierend tätig werden kann, wenn die Länder das wollen. Das wird dann der Fall sein, wenn die Dimension einer Krise es erfordert. Weiterhin regelt das Gesetz, dass die Einrichtungen und Vorhaltungen des Bundes auch den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen. So ist das Gesetz ein bedeutender Schritt in Richtung eines effektiven Zusammenwirkens.

Die Stellung des Roten Kreuzes und der anderen Hilfsgesellschaften bleibt unverändert. Sie wirken wie bisher im Katastrophenschutz mit. Zu diesem Zweck erhalten sie weiterhin vom Bund Ausstattung, die ihnen nicht unmittelbar vom Bund, sondern durch die Länder zugewiesen wird.

Die besondere Stellung des Deutschen Roten Kreuzes zur Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus den Genfer Abkommen ergeben, wurde im neuen Gesetz vom 5. Dezember 2008 über das Deutsche Rote Kreuz und andere Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen bestätigt. Diese Genfer Abkommen sind heute in der ganzen Welt anerkannt. Ob es aber in der Realität Humanität gibt, hängt sowohl bei kriegerischen Ereignissen, als auch bei anderen Katastrophen letztlich von den Menschen ab.

Vielleicht fallen die Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz im Alltagsleben vielleicht weniger auf als etwa Polizisten. Wenn aber etwas passiert, dann sind es die Helferinnen und Helfer, auf die alle Bürger hoffen und vertrauen können. Auch deshalb ist Deutschland ein sicheres Land.

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass Sie Professionalität und menschliche Zuwendung weiterhin so gut verbinden wie bisher. Dann schützen wir nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern halten unsere Gesellschaft auch in schwierigen Zeiten zusammen. Allen, die Hilfe leisten, wünsche ich weiterhin viel Kraft, Ausdauer und Erfolg.