Schutz der EU-Steuerzahler vor Bankeninsolvenzen



Namensbeitrag von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble in der Financial Times

Am 15. September 2008 beantragte Lehman Brothers Gläubigerschutz und stürzte die Welt in eine Finanz- und Wirtschaftskrise von fast noch nie dagewesenem Ausmaß. Vier Jahre später, nachdem die Regulierung grundlegend überarbeitet wurde, sind die Finanzmärkte sicherer.

Die Anstrengungen Europas, die richtigen Lehren aus der Krise zu ziehen, werden jedoch wenig Wirkung zeigen, wenn wir den nächsten Schritt nicht erfolgreich meistern – die Schaffung einer wirklich effektiven europäischen Bankenaufsicht zur Durchsetzung eines stabilen und einheitlichen Regelwerks für die Branche.

Die wichtigste Lehre aus der Krise, die leider durch den jüngsten Libor Skandal bestätigt wurde, besteht darin, dass Selbstregulierung und eine laxe Aufsicht im Finanzsektor schlichtweg nicht funktionieren. Ohne geeignete Regeln und eine sorgfältige Überwachung werden die Interessen von Einzelpersonen und die des Systems unweigerlich auseinanderklaffen. Auf sich allein gestellt, zerstören sich die Märkte selbst.

Im Auftrag der EU Staats- und Regierungschefs wird die Europäische Kommission in Kürze Vorschläge zur Errichtung eines europaweiten Aufsichtssystems für Banken vorstellen. Es wird weithin damit gerechnet, dass diese neue Aufsicht bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt sein wird.

Die Errichtung eines solchen Systems wird kein einfaches Unterfangen und dies innerhalb einer angemessenen Frist zu tun wird nicht nur harte Arbeit, sondern auch Mut erfordern, denn es bedeutet einen großen Schritt hin zu mehr europäischer Integration – eine wirkliche Übertragung von Souveränität und eine bedeutende Stärkung europäischer Institutionen.

Entscheidend ist, dass das neue System wirklich wirksam und nicht nur eine Fassade ist. Wir müssen uns vom bisherigen Ansatz einer laxen Aufsicht ein für alle Mal abwenden und diese Aufsicht mit echten und klar definierten Zuständigkeiten, Sanktionsbefugnissen sowie angemessenen Mitteln ausstatten.

Das bedeutet auch, dass sie ihre unmittelbaren Aufsichtstätigkeiten auf die Banken konzentriert, die ein systemisches Risiko auf europäischer Ebene darstellen können. Das steht nicht nur im Einklang mit dem bewährten Grundsatz der Subsidiarität, sondern liegt auch auf der Hand: Wir können nicht davon ausgehen, dass eine europäische Aufsichtsbehörde in der Lage ist, alle in der Region ansässigen Kreditinstitute – 6.000 allein in der Eurozone – gleichermaßen effektiv direkt zu überwachen.

Für den Fall, dass die Aufsicht bei der EZB angesiedelt wird, sollten außerdem die Entscheidungsprozesse in Bezug auf aufsichtsrechtliche und geldpolitische Fragen strikt voneinander getrennt werden, um Interessenkonflikten zwischen dem aufsichtsrechtlichen und dem geldpolitischen Mandat der Zentralbank zuvorzukommen. Eine solche „chinesische Mauer“ würde es EU Mitgliedern, die den Euro nicht verwenden, außerdem erleichtern, beim Aufsichtssystem mitzuwirken und somit die Kohärenz des Binnenmarktes schützen.

Entscheidend dabei ist, dass die Aufsichtsinstanz im erforderlichen Maße gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat rechenschaftspflichtig wäre, ohne dass dadurch die Unabhängigkeit der EZB in geldpolitischen Fragen zusätzlich gefährdet wäre.

Eine Aufsicht kann selbstverständlich nur so gut sein, wie die Regeln, die sie durchsetzt. Die Arbeit an einem einheitlichen EU Regelwerk für Finanzmärkte ist viel weiter fortgeschritten als die Errichtung einer europaweiten Aufsicht. Aber wir sind noch nicht ganz fertig. Tatsächlich wird das Kernstück des Regelwerks – die Umsetzung der Basel III-Kapitalanforderungen in europäisches Recht, auch als CRD IV bekannt, – derzeit noch zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt.
Ich bin der Ansicht, der endgültige Kompromiss sollte nationalen Behörden einen gewissen Ermessensspielraum gewähren, systemrelevanten Banken über die Basel III Anforderungen hinausgehende Kapitalzuschläge aufzuerlegen – analog zum Beschluss der G20-Mitglieder für global systemrelevante Banken.

Ich unterstütze außerdem den Vorschlag der Mitglieder des Europäischen Parlaments, eine gemeinsame Position in Bezug auf variable Vergütungen in die CRD IV Richtlinie einzuarbeiten. Sofort in Cash auszahlbare Boni für Top Manager in Banken sollten maximal auf die Höhe ihrer Fixvergütung beschränkt werden. Und warum sollte man nicht die Überschreitung bestimmter Schwellen bei den langfristigen variablen Vergütungen dieser Manager von der Zustimmung eines hohen Quorums der Anteilseigner abhängig machen?

Genauso wie wir für Manager Anreize schaffen müssen, im langfristigen Interesse ihrer Banken zu handeln, müssen wir die richtigen Anreizstrukturen für die Kreditgeber und Anteilseigner, die die Banken finanzieren, schaffen.

Das war das Ziel des 2010 eingeführten deutschen Bankenrestrukturierungsgesetzes und der derzeit in der Diskussion stehenden EU Richtlinie, mit der insolvente Banken abgewickelt werden sollen, ohne dabei Kosten für den europäischen Steuerzahler zu verursachen.
Bail in Instrumente und Zwangsschuldenschnitte sollten dies ermöglichen und sicherstellen, dass die Geldgeber der Banken die Risiken ihrer Investitionen realistisch bewerten. Das Inkrafttreten dieser Instrumente, das derzeit für 2018 angesetzt ist, sollte auf 2015 vorgezogen werden.

Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers hat sich die Völkergemeinschaft darauf geeinigt, nicht noch einmal eine systemrelevante Bank insolvent gehen zu lassen. Seinerzeit war das eine kluge Entscheidung. Wir müssen jedoch weiter voranschreiten. Nur wenn Europa eine glaubwürdige Aufsicht und strenge Regeln einführt, wird es gewährleisten können, dass seine Steuerzahler angemessen vor solchen Insolvenzen geschützt sind.

Der Verfasser ist der Bundesfinanzminister.

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